Ihr Schädlingsbekämpfer aus Bautzen meldet sich wieder zurück!
Gemäß TRGS 523 - Gesundheits- und Vorratsschutz, sowie besonderer Materialschutz.
Gemäß Paragraph 4 Tierschutzgesetz zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge.
Der ersten und zweiten Generation für den Einsatz von Giftstoffen zur Bekämpfung von Schädlingen.
Für das qualitätsgerechte Anbringen bzw. Errichten von Maßnahmen zur Vogelabwehr an Bauwerken aller Art sowie für weitere Abwehrmethoden.
Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich. Für Notfälle nutzen Sie bitte unsere Telefonnummer.